Bewährungshilfe, eine Einrichtung im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff. StGB, 24 f. Jugendgerichtsgesetz). Nach § 56 d StGB

(16 von 114 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Bewährungshilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bewährungshilfe