Blindenhilfsmittel, technische Mittel, die für Blinde und Sehbehinderte (Blindheit) einen Sehfunktionsersatz schaffen. Rechtlich sind Blindenhilfsmittel in der Sozialgesetzgebung und in ergänzenden Urteilen des Bundessozialgerichts definiert. Für Sehbehinderte gibt es individuell angepasste vergrößernde Sehhilfen (Lupen, Lupenbrillen, elektrische Sehhilfen) und Bildschirmlesegeräte (zur Vergrößerung und Kontrastverstärkung). Für Blinde und stark Sehbehinderte ist ausschließlich eine verstärkte

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Quellenangabe
Brockhaus, Blindenhilfsmittel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/blindenhilfsmittel