Bodenreform, im weiteren Sinn die regulierende Änderung des Besitzrechts an Boden, v. a. des Rechts an Wohnungs- und Siedlungsland. Eine Bodenreform wurde von Sozialisten verschiedenster Richtungen angestrebt: Die Agrarkommunisten (Agrarkommunismus) und Agrarsozialisten (Agrarsozialismus) sahen in der Aufhebung des privaten Grundeigentums und der Vergemeinschaftung des Bodens einen Ansatz zur Neugestaltung der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung (Agrarrevolution). Dagegen hielten die Bodenreformer (darunter J. S. Mill, Henry George, T. Hertzka und A. Damaschke) grundsätzlich am Privateigentum fest, forderten aber, dass der Boden, weil er

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Sonderfall: Die Bodenreform in der SBZ (1945–49)

Mit der in der sowjetischen Besatzungszone ab September 1945 unter großem Tempo und gegen Widerstand in den Kirchen sowie der bürgerlichen Parteien (CDUD, LDPD) durchgeführten Bodenreform wurde eine radikale Umgestaltung der Gesellschaft in Gang gesetzt, die sich 1946 mit der Enteignung und Verstaatlichung großer Industriebetriebe verband und auch unter dem Vorzeichen einer Entnazifizierung erfolgte.

Durchführung: Die zwischen dem 3. und 10. 9. 1945 auf Betreiben der sowjetischen Militäradministration (SMAD) und nach dem Konzept der KPD – unter Billigung der Ost-SPD – verabschiedeten Bodenreformverordnungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Bodenreform (Deutschland). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bodenreform-deutschland