Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesminister zur Ernennung oder Entlassung vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung (Artikel 65) und trägt für sie die Verantwortung gegenüber dem Bundestag. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig. Um einen Sturz des Bundeskanzlers durch eine aus heterogenen Gruppen zusammengesetzte Mehrheit, die

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Quellenangabe
Brockhaus, Befugnisse. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundeskanzler/befugnisse