In Deutschland (Artikel 54–61 GG) wird der Bundespräsident, anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik, nicht vom Volk unmittelbar, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Seine Legitimation ist also nicht plebiszitärer Natur (wie beim Präsidenten der USA, dem Präsidenten der V. Französischen Republik oder dem österreichischen Bundespräsidenten), sondern leitet sich von einem parlamentarischen Organ ab.

Wahl: Die Wahl des Bundespräsidenten (Artikel 54 GG) nimmt die Bundesversammlung ohne Aussprache vor. Wählbar ist jeder zum Bundestag wahlberechtigte Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. Das Amt

(80 von 780 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundespräsident/deutschland