Gemäß Art. 40 GG wählt der Bundestag den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Dies geschieht jeweils zu Beginn einer Wahlperiode, also

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Quellenangabe
Brockhaus, Wahl. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundestagspräsident/wahl