Bundestagspräsident, in der Bundesrepublik Deutschland der Vorsitzende des Deutschen Bundestags und

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Aufgaben

Die Bundestagspräsidentin wahrt und garantiert die Rechte des Parlaments. Sie leitet die öffentlichen

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Wahl

Gemäß Art. 40 GG wählt der Bundestag den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Dies geschieht jeweils zu Beginn einer Wahlperiode, also

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundestagspräsident. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundestagspräsident