Laut Landesverfassungs-Gesetz vom 14. 9. 1981 (mehrfach geändert) übt der Landtag (36 für 5 Jahre gewählte Abgeordnete) die Gesetzgebung aus.

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/burgenland/recht