Bürgerliches Gesetzbuch, Abkürzung BGB, das am 18. 8. 1896 für das Deutsche Reich erlassene, am 1. 1. 1900 in Kraft getretene Gesetzbuch zur Regelung der Grundmaterien des bürgerlichen Rechts, besonders des Vertrags-, Eigentums-, Familien- und Erbrechts (gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 1. 2002). Die Systematik des Aufbaues des BGB in fünf Büchern beruht auf Ergebnissen der Rechtswissenschaft des 18. und 19. Jahrhunderts. Im »Allgemeinen Teil« (Buch 1) sind Rechtsgrundsätze aufgestellt, die für alle Rechtsgebiete des BGB gelten, z. B. über Rechts- und Geschäftsfähigkeit,

(80 von 691 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Bürgerliches Gesetzbuch. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/burgerliches-gesetzbuch