Buße [ursprünglich »Nutzen«, »Vorteil« (verwandt mit neuhochdeutsch besser)], Recht: im germanischen Recht eine Entschädigung, die als Ersatz für blutige Vergeltungen entrichtet wurde. – Im Strafgesetzbuch bis 1974 eine neben der Strafe zu zahlende Entschädigung. Das Einführungsgesetz zum

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Quellenangabe
Brockhaus, Buße (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/busse-recht