Das Hofzeremoniell galt nicht mehr dem Gottkaiser, sondern Gott in seinem Stellvertreter und Diener. Zugehörigkeit zu Reich und Orthodoxie bedingten einander, die Mission stand im Dienst des Reiches. Nach der politischen Theorie, die, nie systematisch ausgebildet, sich z. B. in Gesetzestexten und der Hofrhetorik ausdrückte, war die kaiserliche Gewalt doppelten Ursprungs: Der »gottgewollte« Basileus (Kaiser), Stellvertreter Christi, war zugleich Auserwählter des Volkes. Seit dem Nikaaufstand (532) wurde seine transzendente Sendung und einzige Verpflichtung zum Vollzug des göttlichen Willens maßgebend. Im Mitkaisertum

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Quellenangabe
Brockhaus, Verfassung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/byzantinisches-reich/verfassung