Chemikali|engesetz [ç-], amtlich Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 16. 9. 1980 in der Fassung vom 28. 8. 2013. Das Chemikaliengesetz, in Kraft seit 1. 1. 1982, dient dazu, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Gefahrstoffe) zu schützen.

Verschiedene Gefährlichkeitsmerkmale, z. B. explosionsgefährlich, sehr

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Quellenangabe
Brockhaus, Chemikaliengesetz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/chemikaliengesetz