Gefahrstoffe, nach § 19 des Chemikaliengesetzes gefährliche Stoffe und Zubereitungen mit definierten Eigenschaften (giftig, sehr giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, umweltgefährlich), die auch Krankheitserreger übertragen können oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen. Zu den Gefahrstoffen zählen auch Zubereitungen und Erzeugnisse, bei deren Verwendung Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften erst entstehen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für

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Werke

Weiterführende Literatur:

K. Birett: Umgang mit Gefahrstoffen (82011);
H. Hörath: Gefahrstoff-Verzeichnis (9
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Quellenangabe
Brockhaus, Gefahrstoffe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gefahrstoffe