Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften kontrollieren bei den öffentlichen Stellen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB), im nichtöffentlichen Bereich die Stellen, die die Landesregierungen hierfür bestimmt haben (zum Teil auch die DSB der Länder, zum Teil die Innenministerien oder Regierungspräsidien). Ferner gibt es behördliche DSB z. B. in öffentlich-rechtlichen Körperschaften und deren Organisationsbereichen (Verwaltungen, Krankenhäusern, Stiftungen usw.) sowie betriebliche DSB in Unternehmen, die nur intern verbindlich wirken; sie prägen aber die datenschutzrechtliche Praxis und ihre Fortbildung nach dem Stand der

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Quellenangabe
Brockhaus, Kontrolle des Datenschutzes. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/datenschutz/kontrolle-des-datenschutzes