Öffentliche Stellen: Es gibt spezielle Rechtsvorschriften, die vorrangig für die Datenverarbeitung bestimmter öffentlicher Stellen gelten, und allgemeine Rechtsvorschriften, die nachrangig die Datenverarbeitung durch öffentlichen Stellen allgemein regeln. Hierzu gehören das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 14. 1. 2003 (letzte Novellierung vom 14. 8. 2009 am 1. 4. 2010 in Kraft getreten) und die Datenschutzgesetze der Länder. Spezielle Vorschriften zur Datenverarbeitung öffentlicher Stellen enthalten z. B. die Verfahrensordnungen der einzelnen Gerichtszweige, v. a. die Straf- und die Zivilprozessordnung mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Bestimmungen für die Datenverarbeitung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/datenschutz/rechtliche-bestimmungen-fur-die-datenverarbeitung-durch-öffentliche-und-nichtöffentliche-stellen