Dienstvertrag, gegenseitiger Vertrag, durch den ein Teil (Dienstverpflichteter) Dienste irgendwelcher Art, der andere Teil (Dienstberechtigter, Dienstherr) hierfür eine Vergütung verspricht (§§ 611 ff. BGB). Er ist abzugrenzen u. a. vom Werkvertrag, der auf Herstellung eines bestimmten Werkes gerichtet ist, und vom Geschäftsbesorgungsvertrag, der eine selbstständige, höher qualifizierte wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. die Kontenbetreuung

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Quellenangabe
Brockhaus, Dienstvertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dienstvertrag