Disziplinarverfahren, Teil des formellen Disziplinarrechts, dient der Aufklärung und nötigenfalls der

(11 von 14 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Das Disziplinarverfahren gegen Beamte

Das Disziplinarverfahren ist für Bundesbeamte im Bundesdisziplinargesetz vom 9. 7. 2001 (BDG), für Landesbeamte im inhaltlich größtenteils wesensgleichen Landesdisziplinarrecht ausgeformt. Durch den Erlass des BDG, das mit Inkrafttreten am 1. 1. 2002 die Bundesdisziplinarordnung (BDO) abgelöst hat, ist es zu umfangreichen Änderungen gekommen. Diese beziehen sich u. a. auf eine Annäherung des Disziplinarverfahrensrechts an das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und eine Lockerung der Bindungen zum Strafverfahrensrecht, auf die Abschaffung der Differenzierung zwischen einfachem und förmlichem Disziplinarverfahren und auf die Übertragung von Gerichtszuständigkeiten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

(80 von 568 Wörtern)

Das Disziplinarverfahren gegen Soldaten

Im Disziplinarverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr kann gegen die einfachen Disziplinarmaßnahmen Beschwerde nach Maßgabe der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) erhoben werden, über die der

(22 von 153 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Disziplinarverfahren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/disziplinarverfahren