Dividende [lateinisch »das zu Verteilende«] die, -/-n, im weiteren Sinn der Anteil am Gewinn; im engeren Sinn der finanzielle Anteil eines Gesellschafters am ausgeschütteten Bilanzgewinn der Gesellschaft (Jahresüberschuss, abzüglich Verlustvortrag sowie Einstellungen in gesetzliche und andere Gewinnrücklagen, zuzüglich Gewinnvortrag). Der Ausdruck ist gebräuchlich bei der AG und der GmbH, auch bei der Genossenschaft, weniger bei den Personengesellschaften, wenngleich die Bezeichnung Dividende in den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. §§ 58 und 174 Aktiengesetz) nicht vorkommt. Vom Zins unterscheidet sich die Dividende dadurch, dass

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Quellenangabe
Brockhaus, Dividende. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dividende