Die historische dörfliche Ständegesellschaft: Die ländliche Sozialordnung der Agrargesellschaft, die im Wesentlichen bis zur Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert Bestand hatte, unterschied allgemein drei Schichten. Es war eine Ständegesellschaft mit klarer Hierarchie, die soziale Herkunft bestimmte die Zuordnung in den jeweiligen Stand. Zur ländlichen Oberschicht beziehungsweise Herrenschicht, die ihr Landeigentum weitgehend durch andere bewirtschaften ließ, gehörten v. a. Adel und Klerus. Diese besaßen als Grundherren dreifache Rechte gegenüber den Bauern: das Obereigentum am Boden, in der Regel die »Leibherrschaft« über die Personen und

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Quellenangabe
Brockhaus, Sozialer Wandel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dorf/sozialer-wandel