Ehevertrag, Ehekontrakt, Vertrag, durch den Ehegatten oder Verlobte ihre güterrechtlichen Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand regeln (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einem Notar geschlossen werden. Er wirkt gegenüber Dritten nur,

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Quellenangabe
Brockhaus, Ehevertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ehevertrag