In der Rechtsordnung des modernen Staates ist der Eid eine in einem gesetzlich geordneten Verfahren auf behördliche oder gerichtliche Anordnung in bestimmter Form abgegebene verbindliche Erklärung, die die Versicherung enthält, dass entweder eine Aussage der Wahrheit entspricht (assertorischer Eid, Nacheid, besonders der gerichtliche Zeugeneid) oder dass der Eidleistende seine in Verfassung oder Gesetz begründeten Pflichten erfüllen wird (promissorischer Eid, Voreid, besonders der politischer Eid). Im modernen Verfassungsstaat ist der politische Eid in der Regel ein Doppeleid, der den Verfassungseid (Pflicht

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eid/recht