Eid, feierliche Bekräftigung einer Aussage. Als Wahrheitsversicherung unter Anrufung einer verehrten Macht ist der Eid ein Urphänomen, das in die frühgeschichtliche Zeit zurückreicht;

(23 von 163 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Recht

In der Rechtsordnung des modernen Staates ist der Eid eine in einem gesetzlich geordneten Verfahren auf behördliche oder gerichtliche Anordnung in bestimmter Form abgegebene verbindliche Erklärung, die die Versicherung enthält, dass entweder eine Aussage der Wahrheit entspricht (assertorischer Eid, Nacheid, besonders der gerichtliche Zeugeneid) oder dass der Eidleistende seine in Verfassung oder Gesetz begründeten Pflichten erfüllen wird (promissorischer Eid, Voreid, besonders der politischer Eid). Im modernen Verfassungsstaat ist der politische Eid in der Regel ein Doppeleid, der den Verfassungseid (Pflicht

(80 von 656 Wörtern)

Theologie

Die Theologie sieht den Eid als eine – unter Verwendung bestimmter Zeichen

(11 von 60 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Eid. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eid