Die überlieferte katholische Eigentumslehre ist durch das Zweite Vatikanische Konzil (Pastoralkonstitution vom 7. 2. 1965) in ihren Grundlagen bestätigt und auf die heutige Eigentumspolitik ausgedehnt worden. Den Ausgangspunkt bildet der bereits von den Kirchenvätern betonte Grundsatz von der Gemeinbestimmung der Erdengüter für alle Menschen, weil Gott die Erde mit allem, was sie enthält, allen Menschen anvertraut

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Quellenangabe
Brockhaus, Kirchliche Lehre. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eigentum/kirchliche-lehre