eingetragene Lebenspartnerschaft, dauerhafte Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Personen, die gesetzlich geregelt ist (Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG, in Kraft seit 1. 8. 2001, durch Gesetz vom 15. 12. 2004 geändert). Wegen des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG) führte der Gesetzgeber für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft eine eigene Rechtsform ein, die zwar der Ehe stark ähnelt, sich jedoch auch von ihr unterscheidet. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wird Artikel 6 Absatz 1 GG durch die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht verletzt.

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Werke

Weiterführende Literatur:

S. Lux: Eheschließung u. Lebenspartnerschaft (2014);
Eherecht in Europa:
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Quellenangabe
Brockhaus, eingetragene Lebenspartnerschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eingetragene-lebenspartnerschaft