Erpressung, Vermögensdelikt, das nach § 253 StGB begeht, wer, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Erpressung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erpressung