Gemeinsamer Markt: Kernstück der Union ist die Verschmelzung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Markt. Hierzu sind ein freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer in einem Raum ohne Binnengrenzen erforderlich.

Besonders wichtig für die Errichtung eines freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft war die Bildung einer Zollunion (Artikel 30–37 AEUV). Diese führte durch eine schrittweise Senkung des allgemeinen Zolltarifs zum Abbau der Ein- und Ausfuhrzölle aller Waren. Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen der Mitgliedstaaten untereinander sind

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Quellenangabe
Brockhaus, Zentrale Aufgabenbereiche. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-union/zentrale-aufgabenbereiche