Die Gestaltung des EHR wird über politische Verträge bestimmt, begleitet von Erklärungen, Dokumenten und Kommuniqués. In ihnen werden die Ziele und Maßnahmen formuliert und von den für die Hochschulen zuständigen Ministern durch Unterzeichnung bekräftigt (Unterzeichnerstaaten). Sie haben dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen an den Hochschulen ihrer Länder umgesetzt werden. Die Verwirklichung des EHR erfolgt in Etappen. Alle zwei Jahre findet ein Treffen der Hochschulpolitiker der beteiligten Länder statt, um die Entwicklungen zu dokumentieren und weitere Ziele oder Schwerpunkte festzulegen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Vertragliche Grundlagen und Elemente der Gestaltung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäischer-hochschulraum/vertragliche-grundlagen-und-elemente-der-gestaltung