Die Umsetzung der »rassenhygienischen« Vorstellungen des NS-Regimes begann unmittelbar nach der Machtergreifung Adolf Hitlers. Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (14.7.1933) legalisierte die Zwangssterilisation von psychisch kranken Menschen sowie Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die von Amtsärzten sowie der Leitung von Pflege-, Kranken-, Heil- und Strafanstalten verordnet werden konnte (bis 1945 rund 400 000 Opfer). 1935 wurde das Sterilisationsgesetz zu einem Abtreibungsgesetz (auch gegen den Willen der Schwangeren) erweitert und erlaubte zudem die »freiwillige« Kastration Homosexueller zur Befreiung von

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Quellenangabe
Brockhaus, Von »Erbgesundheitspolitik« zum Massenmord. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/euthanasie/von-erbgesundheitspolitik-zum-massenmord