»Euthanasie« [griechisch »schöner Tod«], die, irreführende Bezeichnung für die systematische

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Ideologische Grundlagen

»Rassenlehre« und »Erbpflege« waren grundlegende Elemente der nationalsozialistischen Weltanschauung. Während erstere zum Völkermord an vermeintlich »minderwertigen Rassen« führte (s. Holocaust), handelte es sich

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Von »Erbgesundheitspolitik« zum Massenmord

Die Umsetzung der »rassenhygienischen« Vorstellungen des NS-Regimes begann unmittelbar nach der Machtergreifung Adolf Hitlers. Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (14.7.1933) legalisierte die Zwangssterilisation von psychisch kranken Menschen sowie Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die von Amtsärzten sowie der Leitung von Pflege-, Kranken-, Heil- und Strafanstalten verordnet werden konnte (bis 1945 rund 400 000 Opfer). 1935 wurde das Sterilisationsgesetz zu einem Abtreibungsgesetz (auch gegen den Willen der Schwangeren) erweitert und erlaubte zudem die »freiwillige« Kastration Homosexueller zur Befreiung von

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Die Opfer der »Euthanasie«

Eine Ermittlung der Opferzahlen der NS-Krankenmorde ist schwierig und Schätzungen gehen weit auseinander, nicht zuletzt weil Morde

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Aufarbeitung und Gedenken

Aufarbeitung und Gedenken der »Euthanasie«-Morde« verliefen stockend. Nach Kriegsende wurden in »Euthanasie«-Prozessen (u. a. in den Nürnberger Folgeprozessen

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Literatur

M. Gruber: Tod und Sterben in der Medizin. Eine Untersuchung zu Begriffsgeschichte und aktueller Bedeutung (2014);
G. Aly: Die Belasteten. »Euthanasie« 1939–1945. Eine Gesellschaftsgeschichte (2013);
»Das
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Quellenangabe
Brockhaus, Euthanasie (Nationalsozialismus). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/euthanasie