Fahruntüchtigkeit, die auf dem Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, der Einnahme von Medikamenten oder auf geistigen oder körperlichen Mängeln beruhende Unfähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen. Wer im Verkehr ein Fahrzeug (z. B. Kfz, Fuhrwerk, Fahrrad) führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr (siehe dort auch Recht Österreichs und der Schweiz) oder, wenn er

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Quellenangabe
Brockhaus, Fahruntüchtigkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fahruntuchtigkeit