Famili|enrecht, Gesamtheit der in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln, mit denen sich insbesondere das 4. Buch des BGB (in seinen Abschnitten Ehe einschließlich Verlöbnis, Verwandtschaft und Vormundschaft) befasst. Der Rechtsbegriff der Familie findet im BGB keine deutliche Klärung, weil hier Fragen individueller Rechtsbeziehungen einzelner Familienmitglieder zueinander im Vordergrund stehen und der Begriff der Familie nur vereinzelt auftaucht. Die das Privatrecht beherrschende Vertragsfreiheit gilt im Familienrecht nur sehr eingeschränkt. Die familienrechtlichen Vorschriften sind nicht abschließend im BGB, sondern auch in

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Werke

Weiterführende Literatur:

Familienrecht und deutsche Einigung, herausgegeben von D. Schwab (1991);
G. Weinreich
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Quellenangabe
Brockhaus, Familienrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/familienrecht