Feiertage, arbeitsfreie Tage für Arbeitnehmer, festliche Tage; zu unterscheiden sind gesetzliche und kirchliche Feiertage (Letztere oft zugleich gesetzliche Feiertage). Die gesetzlichen Feiertage sind – wie die Sonntage – Tage allgemeiner Arbeitsruhe (Sonntagsruhe). Arbeitsrechtlich können Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen nicht zum Arbeiten verpflichtet werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994, ArbZG). In

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Quellenangabe
Brockhaus, Feiertage. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/feiertage