Finanzmonopol, das Recht des Staates, unter Ausschluss jeglichen Wettbewerbs bestimmte Produkte herzustellen und/oder abzusetzen, um Einnahmen zu erzielen. Formal sind die Einnahmen aus einem Finanzmonopol als öffentliche Erwerbseinkünfte anzusehen,

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Quellenangabe
Brockhaus, Finanzmonopol. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/finanzmonopol