Finderlohn, Entgelt für die Ehrlichkeit und Mühe des Finders; der Anspruch besteht neben dem Anspruch auf Aufwendungsersatz. Der Finderlohn beträgt bei Sachen im Wert bis

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Quellenangabe
Brockhaus, Finderlohn. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/finderlohn