Internationale Ächtung erfuhr die Folter in der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« von 1948. Die vier Genfer Konventionen des Internationalen Roten Kreuzes (1949) verbieten – völkerrechtlich verbindlich – die Folter ohne Einschränkung (als Mittel im bewaffneten Konflikt) und stellen sie unter Strafe. 1975 verabschiedete die UNO eine »Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe«; dieses Dokument enthält zugleich eine Aufzählung von Mechanismen zur Durchsetzung des

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Quellenangabe
Brockhaus, Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/folter/internationale-massnahmen-zur-bekämpfung-der-folter