Fonds »Deutsche Einheit« [fɔ̃ - -], im deutschen Einigungsvertrag vereinbartes und durch Gesetz vom 25. 6. 1990 eingerichtetes Sondervermögen des Bundes, das bis 1994 als eine Zwischenlösung für den 1995 neu geregelten, gesamtdeutschen Finanzausgleich

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Quellenangabe
Brockhaus, Fonds »Deutsche Einheit«. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fonds-deutsche-einheit