Im Alten Orient war die Freilassung von Sklaven nicht selten. Gemäß der Gesetzessammlung Hammurapis war sie in Babylonien in folgenden Fällen vorgesehen: 1) Eine Sklavin, die Konkubine war, wird nach dem Tod ihres Herrn samt ihren Kindern frei. 2) Ein in Feindesland verschleppter babylonischer Sklave wird nach dem Rückkauf (durch den

(49 von 347 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Altertum. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/freigelassene/altertum