Freihandel, Freetrade [ˈfriːˈtreɪd, englisch], Free Trade, Außenwirtschaft: außenwirtschaftliches Grundprinzip, wonach im Waren- und Dienstleistungshandel ein vollständiger Verzicht auf Zölle und nicht tarifäre Handelshemmnisse zwischen einzelnen Volkswirtschaften beziehungsweise Wirtschaftsregionen anzustreben ist.

Wie das marktwirtschaftliche Prinzip im Binnenwirtschaftsverkehr soll das Freihandelsprinzip im Außenwirtschaftsverkehr größtmögliche Freizügigkeit innerhalb der vom Staat gesetzten Rahmenordnung gewährleisten. Dies setzt voraus, dass weder Zölle, Kontingente, Steuern noch andere protektionistische Instrumente zur Behinderung des grenzüberschreitenden Handels eingesetzt werden, und erfordert überdies eine Liberalisierung

(74 von 666 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Freihandel (Außenwirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/freihandel-aussenwirtschaft