Führungszeugnis, Auskunft aus dem Bundeszentralregister (v. a. über rechtskräftige Verurteilungen), soweit es die Person des Antragstellers betrifft. Näheres regelt das Bundeszentralregistergesetz in der Fassung vom 21. 9. 1984. Jede Person über 14 Jahre kann bei

(33 von 235 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Führungszeugnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fuhrungszeugnis