Gebrauchsmuster, ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen, das neben dem Patent besonders zum Schutz von kleineren Erfindungen geschaffen wurde. Das Gebrauchsmusterrecht ist im Gebrauchsmustergesetz in der Fassung vom 28. 8. 1986 (mit Änderungen) geregelt. Hiernach können als Gebrauchsmuster nur solche technischen Erfindungen geschützt werden, die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen, wobei eine im Vergleich zum Patent geringere erfinderische Leistung genügt. Darüber hinaus müssen die Erfindungen gewerblich anwendbar sein. Für Anmeldungen bis zum 30. 6. 1990 galt als weitere Schutzvoraussetzung,

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Werke

Weiterführende Literatur:

Patent-, Gebrauchsmuster- u. Sortenschutzrecht, begründet v. K. Bruchhausen, fortgeführt v. R. Nirk u.
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Quellenangabe
Brockhaus, Gebrauchsmuster. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gebrauchsmuster