Gebühren, von einer öffentlichen Gebietskörperschaft festgesetzte Abgaben, die als Gegenleistungen für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung zu entrichten sind. Im Unterschied zu den Steuern, die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung begründen, und zu den Beiträgen entsteht die Gebührenpflicht erst durch die tatsächliche individuelle Inanspruchnahme oder Veranlassung der öffentlichen Leistung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Inanspruchnahme freiwillig oder zwangsweise (z. B.

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Quellenangabe
Brockhaus, Gebühren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gebuhren