Gehörlose, Menschen mit angeborener oder erworbener Taubheit bzw. praktischer Gehörlosigkeit. Absolute Gehörlosigkeit besteht bei einem Hörverlust für alle Schallreize, effektive oder praktische Gehörlosigkeit bei Einschränkung des Hörvermögens auf sehr laute Geräusche von mehr als 90 dB, wobei Satzzusammenhänge auch mit Hörgerät nicht aufgenommen werden können. Bei pränataler oder in der frühen Kindheit sich manifestierender Gehörlosigkeit bleibt ohne besondere Schulung die Entwicklung gesprochener Sprache aus (»Taubstummheit«), bei Verlust des Hörvermögens vor dem achten Lebensjahr kommt es ohne Förderung zu Stagnation und

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Quellenangabe
Brockhaus, Gehörlose. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gehörlose