Die Stellung der Gemeindeorgane und ihr rechtliches Verhältnis zueinander sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt; insoweit lässt sich von einer Verfassung der Gemeinde sprechen. Die Gemeindeverfassungen brachten im Laufe der Geschichte und in den einzelnen deutschen Staaten beziehungsweise Ländern unterschiedliche Ausprägungen hervor; in neuerer Zeit überwiegt in Deutschland jedoch der Typus der Süddeutschen Ratsverfassung.

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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeindeverfassung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeinde-20/gemeindeverfassung