Gemeinde [zu althochdeutsch gimeini »mehreren abwechselnd zukommend«], Kommune, beziehungsweise Körperschaft des öffentlichen Rechts auf gebietlicher Grundlage (Gebietskörperschaft) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im staatlichen Verwaltungsaufbau in Deutschland stellt sie die unterste Verwaltungsstufe dar, wird aber in einem

(35 von 245 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Gemeindeverfassung

Die Stellung der Gemeindeorgane und ihr rechtliches Verhältnis zueinander sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt; insoweit lässt sich von einer Verfassung der Gemeinde sprechen. Die Gemeindeverfassungen brachten im Laufe der Geschichte und in den einzelnen deutschen Staaten beziehungsweise Ländern unterschiedliche Ausprägungen hervor; in neuerer Zeit überwiegt in Deutschland jedoch der Typus der Süddeutschen Ratsverfassung.

(54 von 379 Wörtern)

Zuständigkeiten und Befugnisse

Artikel 28 Absatz 2 GG gewährleistet den Gemeinden bezüglich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ein Selbstverwaltungsrecht, das sie mittels der kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen staatliche Eingriffe verteidigen können. Als Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts („Rastede“-Urteil vom 23. 11. 1988) diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Das Selbstverwaltungsrecht vermittelt den Gemeinden im Rahmen der Gesetze Allzuständigkeit und umfasst insoweit auch das Recht zum Erlass von Rechtsnormen (Satzungsautonomie). Nicht selten

(80 von 684 Wörtern)

Geschichte

Die Stadtgemeinde (griechisch polis) ist Ursprung des Staates. Im Mittelalter blühte seit dem Ende des 11. Jahrhunderts die Stadt auf, die, zumal in Gestalt der fast völlig autonomen Reichsstadt, zum Vorbild für die Territorialstaaten wurde. Die bäuerlichen Landgemeinden fanden ihre Hauptaufgabe in der Verwaltung des Gesamteigentums an Ackerland, Wald und Weide. Sie waren im Wesentlichen wirtschaftliche Verbände und verloren später vielfach ihre selbstständige Stellung (besonders in Nordostdeutschland).

Mit der Ausbildung der landesherrlichen Gewalt zur modernen Staatsgewalt wurden die Städte größtenteils in

(79 von 604 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Gemeinde. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeinde-20