Individualidentifizierungen von Personen werden v. a. in kriminalistisch-rechtsmedizinischen Zusammenhängen eingesetzt, etwa zur Prüfung von Tatortspuren. Findet sich in einer biologischen Spur (Blut, Sperma, Haare, Speichel, Haut, auch Hautzellen beispielsweise in Harn oder unter Fingernägeln) derselbe genetische Fingerabdruck wie in einer Vergleichsprobe (früher Blut, inzwischen Speichel)

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Quellenangabe
Brockhaus, Anwendungsgebiete. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/genetischer-fingerabdruck/anwendungsgebiete