Die experimentelle Erstbeschreibung (und somit die Erfindung) des genetischen Fingerabdrucks stammt aus dem Jahr 1985 (Arbeitsgruppe Alec Jeffreys, Universität Bristol) und wurde noch im gleichen Jahr erstmals in der Praxis eingesetzt, um einen Einwanderungsfall nach Großbritannien zu prüfen (Verwandtschaftstest). Die Ermittlung der Längenunterschiede (Polymorphismen) an in Grenzen veränderlichen DNA-Bereichen (Loci) erfolgte hier nach dem gezielten Zerschneiden genomischer DNA (Restriktionsfragmentlängen-Polymorphismen, RFLPs). Die dabei entstandenen DNA-Bruchstücke unterscheiden sich von Mensch zu Mensch in ihrer Länge und wurden in einem Gel im elektrischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Methoden. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/genetischer-fingerabdruck/methoden