Genossenschaft, Wirtschaft: Gesellschaft mit unbegrenzter Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt (§ 1 Genossenschaftsgesetz). Das Genossenschaftsgesetz vom 1. 5. 1889 wurde mit Wirkung vom 18. 8. 2006 novelliert, um Anreize für Neugründungen und Erleichterungen für bestehende kleine Genossenschaften zu schaffen. Ab 18. 8. 2006 kann eine Genossenschaft auch als Europäische Genossenschaft gegründet werden.

Die Mitglieder der Genossenschaft bleiben einerseits selbstständig z. B. als Bauern, Gewerbetreibende, Handwerker oder Privatpersonen, gehen andererseits

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Quellenangabe
Brockhaus, Genossenschaft (Wirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/genossenschaft-wirtschaft