Das Gerichtsverfassungsrecht regelt die Stellung der Rechtspflege und ihrer Organe im Aufbau des Staates, ihr Verhältnis zur gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt, ferner Aufgaben, Organisation und Besetzung der Gerichte und ihrer Geschäftsstellen sowie der anderen Rechtspflegebehörden wie der Staatsanwaltschaft und der Notariate (Baden-Württemberg), die verfassungsrechtliche und dienstrechtliche Stellung der

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Quellenangabe
Brockhaus, Gerichtsverfassungsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gericht/gerichtsverfassungsrecht