Die Gerichtsgewalt (iurisdictio) lag im antiken Rom in den Händen der Gerichtsmagistrate, das heißt der beiden Prätoren (Praetor urbanus, zuständig für Prozesse zwischen römischen Bürgern; Praetor peregrinus, zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie Ausländern untereinander) sowie der kurulischen Ädilen, die die Marktaufsicht ausübten. Entscheidenden Einfluss nahmen die Gerichtsmagistrate durch das zu jeder Amtszeit neu zu erlassende Edikt (edictum), das sie zu einem festen Bestand an Klagformen und Rechtsbehelfen (actiones, Actio) fortentwickelten.

Demgegenüber waren den Germanen Gerichte im

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gericht/geschichte