Die staatliche Rechtsprechung soll der Gerechtigkeit im Einzelfall nach Maßgabe der jeweils geltenden Gesetze durch einen rechtskräftigen, das heißt endgültigen und gegebenenfalls zwangsweise durchzusetzenden Rechtsspruch und letztlich der Wiederherstellung des Rechtsfriedens dienen. Aufgabe des Gerichts ist es, in einem geregelten Verfahren für einen konkreten Fall den wirklichen Sachverhalt festzustellen und

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Quellenangabe
Brockhaus, Grundprinzipien. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gericht/grundprinzipien